Krebsvorsorge nach den Krebsfrüherkennungsrichtlinien (Basisleistungen)
In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:
- Ab dem 20. Lebensjahr: Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial sowie die zweihändige Tastuntersuchung; Blutdruckkontrolle
- Von Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflussgebiete.
- Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs durchgeführt.
Ab dem 50. Lebensjahr erfolgt ferner die Einladung zur Mammographie. Diese sollte alle zwei Jahre in speziellen dafür eingerichteten Mammographie-Screening-Einheiten durchgeführt werden.
- Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Darmkrebs-Screening empfohlen.
Vorbeugen, so viel ist vollkommen klar, ist allemal sinnvoller und weniger aufwändig als eine Krankheit zu behandeln.
(Gynäkologische Krebsfrüherkennung )
Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs gehören zu den häufigsten Krebserkankungen der Frauen. Diese beiden Organe sind sehr gut zu untersuchen, mögliche Veränderungen können ggf. sofort erkannt werden. (Abstrichabnahme, Tastbefund ggf. sonographische Untersuchungen).
Sollten Sie noch Fragen zu unseren Leistungen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung.
Für alle Schwerpunktgebiete stehen uns im örtlichen Krankenhaus Belegbetten zur Verfügung.